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Abdichtungssysteme für Deponien, Altablagerungen und Altlasten

Gasdränschichten

Unter Oberflächenabdichtungen bei Deponien und Altlasten müssen Gasdränschichten eingebaut werden, wenn mit gasförmigen Emissionen, in der Regel Deponiegas, zu rechnen ist.

In der TA Siedlungsabfall Nr. 10.4.1.4.sind Anforderungen gestellt:

  • Sofern eine Gasbildung festgestellt wird und das Gas in der 0,5 m mächtigen Ausgleichsschicht nicht gefaßt und abgeleitet werden kann, ist über der Ausgleichschicht eine Deponiegasdränschicht mit einer Mindestdicke von 0,3 m einzubauen.
  • Der Kalziumkarbonatgehalt darf nicht mehr als 10 Gew.-% betragen

Da für Bayern die begrenzung des CaCO3-Gehaltes ein Problem darstellt, weil überwiegend mineralisches Baumaterial mit höheren CaCO3-Gehalten anstehen, wurde ein Forschungsprojekt gefördert, in dem die TASI-Anforderungen auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft werden sollten BayFORREST F 163/164 "Langzeitverhalten von karbonathaltigen Gasdränschichten bei der Durchströmung mit aggressiven Deponiegasen" (1998 bis 2001).

Über die Ergebnisse haben Dipl.-Ing. Adrian Huber und Prof. Stefan Wohnlich auf den Bayerischen Abfall- und Deponietagen 2001 berichtet.

In Abschnit 4 Praktische Verwrtbarkeit der erzielten Untersuchungsergebnisse heißt es:

Die experimentelle Untersuchung des Gasdränagevermögens verschiedener zur Wasserdränierung verwendeter Lieferkörnungen zeigt, daß als Deponiegasdränschichtbaumaterial die Korngruppe 16/32 verwendet werden sollte. Weitgestufte Korngemische wie z.B. 0/56 sind nicht geeignet.

Das Ergebnis der numerischen Modellierung führt zu dem Schluß, daß außer dem Regelaufbau nach TASi (1993) auch ein System mit einer 0,3 m mächtigen Gasdränschicht ohne Ausgleichsschicht zu einer Druckreduzierung und Vergleichmäßigung des Druckes unterhalb der Dichtungschicht führt. Andere Varianten des Deponieoberflächenaufbaus sind nicht zu empfehlen.

Legt man zur Beurteilung des maximal zulässigen CaCO3-Gehaltes von Gasdränschichtbaumaterialien die experimentell mit dem einjährigen on-site Deponiegasdurchströmungsversuch bestimmten CaCO3-Austragsraten der Korngruppen 16/32 bzw. die zeitliche Hochrechnung dieser Austragsraten auf einen maximalen Zeitraum der Deponiegasproduktion von 50 Jahren zugrunde, dann ist der von der TASi (1993) geforderte maximale CaCO3-Gehalt von 10 Gew.-% nicht länger vertretbar. Auch Gasdränschichtbaumaterialien mit höheren CaCO3-Gehalten erfüllen diese Anforderungen an die langfristige Beständigkeit. Allerdings sind diese Ergebnisse noch endgültig durch die bis einschließlich Juni 2001 fortgeführten on-site Deponiegasdurchströmungsversuche zu bestätigen.

Mein Fazit:
Die Forscher halten eine Änderung der Anforderungen in TASI Nr. 10.4.1.4 für gerechtfertigt. Die zuständigen Bayerischen Behördern werden eine Anpassung der TASI-Anforderungen an den Stand des Wissens fordern.
Man kann in jedem Fall damit rechnen, daß in Bayern der CaCO3-Gehalt in Gasdränschichtmaterialien über 10 Gew.-% liegen wird.
Was aber, wenn die TASI nicht geändert wird und über die Abfallablagerungverordnung (AbfAblV) vom 1. März 2001 in den Stand einer Verordnung erhoben wird?

(21-Mai-2001)

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