Zum Thema Abfallrecht siehe auch:
http://www.heinemann-und-partner.de; http://www.ggsc.de; http://www.lexxion.de
Thorsten Attendorn
Verfüllung von Tagebauen mit Abfällen - Was bleibt vom Tongrubenurteil nach der Bergbauabfallrichtlinie und der Novelle der BBodSchV?
wlb, Wasser, Luft und Boden, Zeitschrift für Umwelttechnik, 9/2007 Supplement TerraTech
Das Tongrubenurteil II bleibt nach wie vor aktuell, das Vorsorgeregime und die dau vom BVerwG festgelegten Eckpunkte werden über die Verordnungsänderungen Bestand haben (meint der Autor).
Seit BVerwG im Jahre 2005 in den Tongrubenurteil II das bodenschutzrechtliche Vorsorgeregime für die Verfüllung von Tagebauen auf den Schild gehoben hat, haben Behörden bei ihren Zulassungsentscheidungen zu berücksichtigen, daß das Verfüllmaterial die Vorsorgewerte einhalten muß und daß eventuelle Überschreitungen nicht durch technische Sicherungsmaßnahmen kompensiert werden dürfen, sondern von vornherein unzulässig sind. Seitdem haben sich elf Bundesländer in ihrer Verwaltungspraxis von den unzureichenden alten Regeln verabschiedet und wenden die TR Boden neuer Fassung an.
Das Verfüllungsrecht wird gegenwärtig von vielfältigen gesetzgeberischen Vorhaben berührt, deren Auswirkungen im Einzelnen noch nicht absehbar sind. Eine prominente Rolle spielen insbesondere die Umsetzung der Bergbauabfallrichtlinie und die Novellierung der BBodSchV.
[Wie einfach das alles ist, lesen Sie bitte selbst in dem 5 seitigen 'Beitrag. K. S.]
Zum Stand der Beratung der Abfallrahmenrichtlinie
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfalwirtschaft 4/2007, lexxion Verlag
Hartmut Gaßner und Holger Thärichen
Zur fortdauernden Entsorgungsverantwortung des Abfallbesitzers
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfalwirtschaft 4/2007, lexxion Verlag
BVerwG, Urteil vom 28.06.2007
Entsorgungspflicht des Abfallerzeugers
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfalwirtschaft 4/2007, lexxion Verlag - aus der Rechtsprechungsübersicht
Bayer. VGH, Beschluss vom 3.7.2007
Verfüllung einer Tongrube
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfalwirtschaft 4/2007, lexxion Verlag - aus der Rechtsprechungsübersicht
EuGH, Schlussanträge der Generalbanwältin Sharpston vom 21.6.2007
Abgabe auf Ablagerung von Abfällen in Deponien
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfalwirtschaft 4/2007, lexxion Verlag - aus der Rechtsprechungsübersicht
Alexander Schink
Novelle der Abfallrahmenrichtlinie: Stand und Bewertung
AbfallR 2/2007- Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Der Juristische Verlag lexxion
Das es noch nicht zum besten bestellt ist, kann man den Hinweisen im "Ausblick" des Beitrages entnehmen: Mit der ersten Lesung der Novelle im EU-Parlament sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer notwendigen Fortentwicklung und Konkretisierung des europäische Abfallrechts getan. Die Bundesregierung strebe an, noch vor Abshluss der Ratspräsidentschaft im Rat eine Gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten. Hierbei ist ihr Verhandlungsgeschick, Beharrlichleit, Erfolg und auch Glück zu wünschen.
Helge Kleinwege
Wünsche der Entsorgungswirtschaft an die Abfallrahmenrichtlinie
AbfallR 2/2007- Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Der Juristische Verlag lexxion
Aus dem Ausblick: Der Kommissionsvorschlag bietet aus der Sicht der Entsorgungswirtschaft viele gute Ansätze zur Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik.
Peter Queitsch
Benutzungsbedingungen und Haftungsfragen im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung
AbfallR 2/2007- Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Der Juristische Verlag lexxion
Aus Punkt 4. Haftungsfreistellungen: Unabhängig davon darf aber nicht verkannt werden, daß eine Haftung aus Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) stets geltend gemacht werden kann, weil die Kommune zumindest die Anwendung des Staathaftungsrechts auf sich nicht ausschließen kann.
Regina Michalke
Strafrechtliche Verantwortlichkeit im Abfallbereich angesichts neuer Entwicklungen
AbfallR 2/2007- Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Der Juristische Verlag lexxion
Am Ende des Beitrags heißt es: Ich bin mir bewußt, daß ich mit meinem Schnelldurchlauf durch eine hochkomplexe Rechtsmaterie mehr Fragen aufgeworfen habe, als ich habe lösen können. Ich hoffe, Ihnen dennoch wenigstens einen kleinen Einblick über die Tücken des Umweltstrafrechts im Hinblick auf Fragen nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vermittelt zu haben.
Martin Beckmann und Antje Wittmann
Umwelthaftung für Abfallentsorgungsanlagen
AbfallR 2/2007- Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Der Juristische Verlag lexxion
Aus "IV. Schluss": Die Haftung für Riskiken, die von dem Betrieb gefährlicher Anlagen wie Abfallentsorgungsanlagen ausgehen, ist im deutschen Recht in einer Vielzahl von Gesetzen zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich geregelt. Es besteht ein ausdifferenziertes, aber unübersichtliches Haftungssystem für Umweltschäden. Durch das neue Umweltschadensgesetz wurde die Verantwortlichkeit von Ablagenbetreibern auch auf sog. Ökoschäden ausgeweitet. Zudem wurde eine umfassende, von Gesetzes wegen bestehende Schadensminderungs- und Sanierungspflicht normiert. Dadurch wird das Ziel eines erhöhten Schutzes der Biodiversität erreicht, es werden aber für die Betroffenen Unternehmen z. T. kaum kalkulierbare Haftungsrisiken geschafffen. Sowohl der Haftungstatbestand, als auch die Regelungen zur Sanierung der Biodiversitätsschäden erweisen sich als wenig praktikabel und lassen sich in den einzelnen Bundesländern wi in den Mitgliedsstaaten der EU eine unterschiedliche Vollzugspraxis befürchten, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dies genau zu beobachten und ggf. die erforderlichen Nachbesserungen am Umweltschadensgesetzt vorzunehmen.
[Meine Anmerkung zu den Beiträgen zum Thema "Umwelthaftung": Öffentlich-rechtliche und private Deponiebetreiber, sollten versuchen so schnell wie möglich ihre Deponien stillzulegen und aus der Nachsorgepflicht entlassen zu werden. Die Umwelthaftungsrisiken scheinen groß und Hoffnung besteht offenbar nur in der Großzügigkeit bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Die "deponiefreie Abfallwirtschaft" sollte deshalb nicht erst 2002 angestrebt werden. Aus meiner Sicht nicht wegen der tätsächlichen Umweltgefährungen, sondern wegen der zu erwartenden gesetzlich geförderten Willkür gegen die Deponiebetreiber. Wenn der Gesetzgeber meinen sollte, daß das nicht so schnell ginge, soll er verhindern, daß unüberschaubere Haftungsrisiken gesetzlich verankert werden.]
bundesregierung
Umweltbericht 2006
Müll und Abfall 4/2007 Thema abfall im Deutschen Bundestag. Bericht Burhenne
Die Bundesregierung leitete dem Bundestag auf Drs. 16/425 ihren Umweltbericht 2006 zu. Er behandelt unter Ziff. 3.1.5 die Erfolge der Abfallpolitik.
Die Drucksache findet man im Internet. Geben sie unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm die Drucksachennummer 4250 ein
Dipl.-Ing. Karl Wagner, Bonn
Stand der Weiterentwicklung des Deponierechts
23. Fachtagung "Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen", Februar 2007, Tagungsunterlagen
Vortrag als pdf-Datei bei http://www.akgws.de
Dr.-Ing. Michael Tiedt, Düsseldorf
Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung in Nordrhein-Westfalen
23. Fachtagung "Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen", Februar 2007, Tagungsunterlagen
Vortrag als pdf-Datei bei http://www.akgws.de
Jörg Rüdiger
Die neuen abfallrechtlichen Registerpflichten ab 1. Februar 2007 - mehr als "alter Wein in neuen Schläuchen"
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft 1/2007 lexxion Verlag
Joachim Hagmann
Die Novellierung des Deponierechts durch die Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft 1/2007 lexxion Verlag
Remo Klinger
Rechtsfragen der Verwendung von Dichtungskontrollsystemen bei der Überwachung von Deponieabdichtungen
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft 1/2007 lexxion Verlag
Der Beitrag von Klinger ist als pdf-Datei unter www.progeo.com verfügbar. Sie können bei PROGEO auch nach einem Sonderdruck fragen.
Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Dichtungskontrollsystemen bei der Überwachung von Deponieabdichtungen. Mit der Untersuchung soll geklärt werden, ob nach geltemden Recht eine Verpflichtung zur Einrichtung derartiger Dichtungskontrollsysteme besteht.
Grund der Untersuchung sind die sehr unterschiedlichen Praktiken in den Bundesländern, ja sogar in einzelnen Bundesländern. Die Entscheidungen beruhen nach Ansicht des Autor sehr oft auf der persönlichen Rechtsauffassung des zuständigen Sachbearbeiters.
Im Ergebnis kommt der Autor u.a. zu folgenden Festellungen:
Der Beitrag von Klinger ist als pdf-Datei unter www.progeo.com verfügbar. Sie können bei PROGEO auch nach einem Sonderdruck fragen.
Heinz-Ulrich Bertram
Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen - Anmerkungen und Ergänzungen zu der Veröffentlichung von Attendorn in AbfallR 2006/4 Seite 167-175
AbfallR Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft 1/2007 lexxion Verlag
Auf immerhin 5 Seiten erläutert Bertram, wie auch Sachkundige, die nicht an den verschiedensten Arbeitsgruppensitzungen beteiligt waren, rechtlich richtige Entscheidungen treffen können. Zu Attendorns Veröffentlichung [siehe oben] gibt es mehr als 2 Seiten Ergänzungen.
Bertram stellt fest, daß die rechtliche Bewertung von Attendorn im Einklang steht mit der Herangehensweise, mit der die verschiedenen Arbeitsgruppen der Länderarbeitsgemeinschaften die verschiedenen Regelwerke für die Bewertung der Schadlosigkeit der der Verwertung von mineralischen Abfällen erarbeitet haben. Vor diesem Hintergrund schafft diese Veröffentlichung [Anm.: offenbar die von Attendorn] gemeinsam mit den LAGA-Eckpunkten eine gute Grundlage für die Konkretisierung der vorhandenen Rechtsvorschriften im Rahmen der Erarbeitung der Bundesverordnung über die Verwertung von mineralischen Abfällen und insbesondere für die Ergänzung des Bundes-Bodenschutzverordnung um Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in bodenähnlichen Anwendungen.
Mein Kommentar/Vorschlag zu abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Regelungen: Anstatt mit der Einführung der Kosten-Leistungsrechnung in den Behörden, sollten man folgendes einführen: Eine durch Zufallsauswahl ermittelte Anzahl von zuständigen Sachbearbeitern (mind. 50) muß über die Regelungen in jeder neuen Rechtsvorschrift geprüft werden. Wenn die Quote der unter "befriedigend" liegenden Arbeiten größer als z. B. 30% liegt, muß die Rechtsvorschrift überarbeitet werden. Die Prüflinge, die schlechter als befriedigend abgeschnitten haben, sollten für mind. 2 Jahre Kündigungs- und/oder Versetzungsschutz geniessen.