Leitung: Dipl.-Ing. Dieter Jost und Dipl.-Ing. Klaus Albers, Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., Berlin, Veranstalter: SKZ - ConSem GmbH, 26. bis 27. Februar 2009, CCW Congress Centrum Würzburg. Tagungsunterlagen
Die Beiträge werden in Kürze unter www.akgws.de als pdf-Dateien verfügbar sein.
Knappe Zusammenfassung insbesondere der Regelungen, die durch den Bundesrat am 10.12.2008 geändert worden sind. Inkrafttreten der DepV wahrscheinlich am 16. Juli 2009.
Es wird deutlich gemacht, dass wegen Effekten der Alterung der Materialien und aus Unkenntnis der langfristigen klimaischen Einwirkungen die Langzeit-Standsicherheit nur unscharf prognostiziert werden kann. Diese Unsicherheiten können aber durch geeignete Materialien und robuste Bauweisen minimiert werden. Kritische Punkte im Leben einer Oberflächenabdichtung bleiben die Einflussfaktoren Rekultivierungsschicht und Bewuchs.
Andere Standsicherheitsprobleme als bei Deponien für unbehandelte Siedlungsabfälle sieht der Autor bei Deponien für MBA-Abfälle. Die Gesamtstandsicherheit sei am besten objektspezifisch nach bodenmechanischen Gesichtspunkten sorgfältig zu beurteilen. Für Oberflächenabdichtungen sei eine Setzungs- und Verformungsprognose zweckmäßig.
"Ungeeignete Materialien im Systemaufbau von Oberflächenabdichtungen können kurz- oder mittelfristig Rutschungen verursachen. Während polymere Materialien wie auch geosynthetische Dichtungsbahnen in ihrem Langzeitverhalten bezüglich Dichtigkeit, Beständigkeit und Scherverhalten sehr gründlich untersucht und in Zulassungsverfahren geprüft sind ..., können die Eigenschaften natürlicher mineralischer Materialien in großen Bereichen streuen. Die in Eignungsuntersuchungen ... nachgewiesenen Eigenschaften ... gelten nur für die untersuchten Randbedingungen. ... Eine gleichbleibende Qualität über einen Zeitraum von > 100 Jahren kann daher nicht a priori vorausgesetzt werden. Insbesondere mineralische Dichtungen mit quellfähigen Böden sind hinsichtlich Standsicherheitsrisiken außerordentlich kritisch zu bewerten."
Das gilt nach Ansicht des Autors insbesondere auch für Kombinationsabdichtungen mit mineralischen Dichtungen mit quellfähigen Böden als untere Abdichtungskomponente! Man kann aus den Ausführungen eigentlich nur ableiten, daß von der "Regel-Kombinationsabdichtung" mit tonmineralischen Dichtungsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen dringend abgeraten wird.
Warnende Hinweise gibt der Autor auch für Planung und Ausführung von Rekultivierungs- und Wasserhaushaltsschichten. "Die Hoffnung, dass sich der Bewuchs in der planmäßigen Weise ohne jegliche Pflege über einen Zeitraum von > 100 Jahren und unter gewissen Klimaentwicklungen unschädlich für das Oberflächendichtungssystem entwickelt und sich im positiven Sinne selbst reguliert ist naiv. Die Natur hat andere Regeln als das Deponierecht."
Sie sollten den ganzen Beitrag unbedingt selbst lesen.
Der Autor kritisiert u. a. die unspezifische Verwendung der Materialbezeichnung PE-HD für Rohre und Schächte. Er plädiert für die genauere Bezeichnung PE 80 bzw. PE 100. Bundeseinheitliche Technische Regeln zur Bemessung von Sickerwasserleitungen in Deponien, die im Berstlinigverfahren hergestellt wurden gibt es offenbar nicht. Von der LGA Bayern wurde im Auftrag der LfU ein Leitfaden zur Dimensionierung der neuen Sickerwasserleitungen erarbeitet, nach dem Standsicherheitsnachweise für die mit dieser Sanierungsmethode eingebauten Sickerwasserrohre mit abgesicherten Parametern und zutreffenden Lastfällen erstellt werden können. Aus dem Beitrag wird deutlich, dass es ein ähnliches Zulassungsverfahren wie das für Geokunststoffe der BAM für Rohre und Schächte aus PE 80 / 100 nicht gibt. [Es scheint höchste Zeit, dass bundeseinheitliche Technische Regeln erarbeitet werden, die dem Stand der Technik entsprechen.]
Beschrieben werden die eindrucksvollen Leistungen eines Bauunternehmens bei der Sicherung und Sanierung des Schlackenberges auf dem seit dem Ende des 19. Jahrhunderts Produktionsrückstände aus der Eisenverhüttung abgelagert wurden. Nach dem Konkurs der Neuen Maxhütte Stahlwerke GmbH im Jahr 2002 wurde der Freistaat Bayern Eigentümer der "Herrenloser Grundstücke". Im Vortrag nicht beantwortet wurde die Frage, warum der geradezu skandalöse Zustand des Schlackenberges in Sulzbach-Rosenberg erst nach dem Konkurs der Neuen Maxhütte GmbH Gegenstand von Sanierungmaßnahmen wurde.