Startseite www.deponie-stief.de DeponieOnline

DeponieOnlineLandfillOnline

www.deponie-stief.de

bereitgestellt von www.deponie-stief.de

Kommentar
zum Beschluß zur Änderung der TASi auf der 51. UMK

|Beschluß der 51. UMK zur Änderung der TA Siedlungsabfallzu Aktuelles im Bereich Deponie - TA Sie Änderung | Veröffentlichungen Stief Übersicht |

Langfassung des Kommentars von Klaus Stief
zum Beschluß zur Änderung der TA Si auf der 51. UMK

im abfall brief Nr. 2/99 S.6 (Beilage zur Korrespondenz Abwasser)

Aber Hallo.

Auf der 51. Umweltministerkonferenz am 19./20. November 1998 in Stuttgart wurde ein Beschluß zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Technischen Anleitung Siedlungsabfall gefaßt. Hier interessiert, was in Bezug auf die Änderung der TA Siedlungsabfall beschlossen wurde, und ob überhaupt wirklich etwas beschlossen wurde.

Jemand, der am Entwurf der TA Siedlungsabfall beteiligt war und dafür bekannt ist, die Anforderungen an die Ablagerung, an Deponien, begründet zu verteidigen, freut sich, daß die UMK der Auffassung (ist), daß die hohen, auf dem Vorsorgegrundsatz beruhenden Anforderungen an eine umweltverträgliche Abfallbeseitigung gemäß der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) weiterhin beibehalten werden müssen, und daß es an den ökologischen Standards keine Abstriche geben darf.

Geradezu Begeisterung ruft die Feststellung hervor, daß unvorbehandelte bzw. nicht den Gesichtspunkten der Langzeitsicherheit entsprechend vorbehandelte Abfälle nicht deponiert werden dürfen; Ausnahmen können bis längstens 2005 erteilt werden. Wenn man die Umsetzung der Anforderungen an die Abfälle (Stichworte: Anhang B und TOC bzw. Glühverlust) in der Praxis seit dem 1. Juni 1993 sieht, reibt man sich verwundert die Augen. Haben das wirklich die UmweltministerInnen geschrieben, die für die nicht ausgelasteten Abfallverbrennungsanlagen und für die Verfüllung von unzureichenden, manchmal nicht einmal an der Basis abgedichteten, Altdeponien verantwortlich sind? Egal, die Absicht ist lobenswert.

Die Mahnung, daß die TA Siedlungsabfall eine Fortentwicklung der einsetzbaren Technologien nicht verhindern darf, kann nicht schaden. Schließlich gibt es z. B. schon heute bessere mineralische Abdichtungsmaterialien, als sie in der TA Siedlungsabfall gefordert wurden, so daß Kombinationsabdichtungen nach dem Stand der Technik möglich sind. Ob das gemeint war? Oder war gemeint, daß endlich die technisch mögliche Nachverdichtung von Altdeponien eingesetzt wird, um lange andauernde Setzungen des Deponiekörpers zu vermeiden, die eine temporäre Oberflächenabdichtung notwendig machen? Die TA Siedlungsabfall verbietet das nicht, aber wie gesagt, Ermahnungen von Zeit zu Zeit können nicht schaden.

Alles paletti, so könnte man fast meinen, die TA Siedlungsabfall kann so bleiben wie sie ist. Aber halt, offenbar doch nicht, denn es wird auch von einer Novellierung gesprochen. Wie und was soll novelliert werden? "Die Novellierung der TASi muß am Ziel einer emissionsarmen und weitgehend nachsorgefreien Deponie festhalten. Dies schließt die Deponierung unvorbehandelter Abfälle aus und verlangt eine Vorbehandlung, die ein den bisherigen Kriterien ökologisch gleichwertiges Deponiegut erzeugt." Hier ist Vorsicht angebracht. In der TA Siedlungsabfall wird nicht verlangt, daß nur vorbehandelte Abfälle abgelagert werden dürfen, sondern daß die abzulagernden Abfälle die Zuordnungskriterien in Anhang B einhalten müssen. Und die Forderung, daß "ein den bisherigen Kriterien ökologisch gleichwertiges Deponiegut erzeugt (werden muß)" ist offensichtlich einer der Joker, der in diesem Beschluß enthalten ist.

Mal sehen, wie es weiter geht. "Am Zeitrahmen zum Inkrafttreten der letzen Stufe der TASi wird festgehalten." Hier müßte man nachfragen können, was die "letzte Stufe der TASi" ist. Vermutlich soll es heißen, daß die Übergangsfristen bis zum letzten Tag, für Hausmüll also bis zum 31. Mai 2005 ausgenutzt werden.

Aber nun kommt doch wieder etwas erstaunlich Positives: "Die bestehenden TASi-Anforderungen dürfen nicht durch eine über die Vorgaben der TASi hinaus gehende Praxis der Ausnahmeerteilung aufgeweicht werden." Das heißt doch, daß bis 2005 von allen entsorgungspflichtigen Körperschaften (und auch von der Industrie?) verlangt wird, daß die Zuordnungskriterien (Anhang B) eingehalten werden müssen. Donnerwetter! Warum dann aber eine Novellierung?

Und zu der Forderung, daß "Der Tendenz zur Umgehung ökologisch anspruchsvoller Beseitigungsverfahren durch die Umdeklarierung von Abfällen zur Beseitigung in solche zur Verwertung (...) durch wirksame Maßnahmen und ggf. Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung begegnet werden (muß)" ist zu sagen: Schön, daß jetzt auch die Umweltminister diesem Problem "begegnen" wollen. Betreiber qualifizierter Abfallbeseitigungsanlagen sind diesem Problem schon seit längerer Zeit "begegnet". Aber was wird getan werden?

Als normaler Bürger staunt man immer wieder, zu welchen staatstragenden Aussagen MinisterInnen fähig sind: "Es dürfen nur Anlagen zur Vorbehandlung von Abfällen eingesetzt werden, die die Anforderungen des Umweltschutzes (insbesondere der Luftreinhaltung und des Gewässerschutzes) sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfüllen und Vorbehandlungsprodukte in TASi-gerechter Qualität in bezug auf die gewünschte Deponierfähigkeit liefern, damit auf Grund der Beschaffenheit dieser Produkte biologische und chemische Reaktionen in den Deponien minimiert werden." Eigentlich liest sich dieser Satz so, als ob gefordert wird, das WHG, das BImschG und die TA Siedlungsabfall (in der jetzigen Fassung) einzuhalten Aber vielleicht ist hier der zweite Joker verborgen? Ist es "die gewünschte Deponierfähigkeit"? Vielleicht kommt es darauf an, wer sich was wünschen darf?

Na endlich. Hier kommen wir der Sache näher: "Soweit es notwendig ist, die Entscheidungsmöglichkeit zwischen konkurrierenden Vorbehandlungsverfahren bei gesicherter Gleichwertigkeit der Vorbehandlungsprodukte mit den hohen ökologischen Anforderungen der TA-Siedlungsabfall rechtlich weiter abzusichern, soll dieses so schnell als möglich erfolgen. Der Bund wird hierzu mit den Ländern in Beratung treten." Die "gesicherte Gleichwertigkeit" ist des Pudels Kern. Wenn die von Bund und Ländern "festgestellt" wird, ist doch alles klar, jedenfalls mit den Anforderungen an die abgelagerten Abfälle.

Die Forderung, daß "von besonderer Bedeutung dabei (...) bleiben (muß), daß neben den ökologischen Anforderungen ebenso große Notwendigkeit besteht, ökologisch gleichwertige Vorbehandlungsverfahren auch aus Gründen der Kostenminimierung einem Vergleich zu unterwerfen", war nicht erforderlich, daß regelt schon der Markt.

Na und dagegen, daß "insgesamt (...) Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Länder gewährleistet werden (soll)", kann man nun wirklich nichts sagen, es sei denn, irgendjemand glaubt fest daran, daß nach den nächsten Wahlen die TA Siedlungsabfall auch wieder novelliert wird, und wartet ab, ob es nicht noch ökologischere und ökonomischere Verfahren gibt. Ausgeschlossen ist das ja nun wirklich nicht. Bis dahin könnte man ja die TA Siedlungsabfall in der jetzigen Fassung umsetzen. Ach ja, das geht ja nicht, weil man novellieren will (muß? soll?).

Aber wer ist "man"? jedenfalls nicht die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, die eine Novellierung der TA Siedlungsabfall nicht für notwendig halten. Na "man" sind die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, die bei der Gelegenheit auch (oder nur?) die Ergänzung der Parameter im Anhang der TASi (Glühverlust, TOC) um alternative Parameter (z. B. Atmungsaktivität, Gasbildungsrate) prüfen lassen wollen?

Schade, daß im abfall brief die Länder nicht in den Farben der Parteien der Umweltminister und Ministerinnen abgedruckt werden können. Man, und das bin jetzt auch ich, fragt sich, ob das Deponieverhalten vielleicht eher von den politischen Überzeugungen abhängig ist, als von den abgelagerten Abfällen, den meteorologischen Einflüssen und dem Deponiebetrieb?

Copyright © 2000 - 2013 www.deponie-stief.de - info@deponie-stief.de
Tel.: 030 7211576, Fax: 030 72320580. Mobil: 0170 5301616