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Deponieabgabe als Steuerungsinstrument für eine hochwertige Kreislaufwirtschaft?

Deponieabgabe als Steuerungsinstrument für eine hochwertige Kreislaufwirtschaft?
von Beate Kummer und Rainer Brinkmann, Bonn

in VKS-News 06/2002, Seiten 5-9

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Welche Möglichkeiten zur Finanzierung der Schließung und Nachsorge existieren?

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, ein solches Finanzierungsinstrument als Steuer oder als Abgabe auszugestalten. Beiden Lösungsmöglichkeiten ist gemeinsam, dass eine Lenkungswirkung in Richtung Abfallvermeidung über den Preis (Verteuerung) für die Abfallbeseitigung erreicht werden kann. Es kommt lediglich darauf an, dass der Abgabentatbestand so defi niert werden, dass entsprechende Marktmechanismen automatisch greifen. Bei beiden Lösungen sind bei der Ausgestaltung Abstufungen nach Mengen-, bzw. Schadstoffkriterien, zeitliche Streckungen und Dynamisierungen erforderlich.

Eine Deponieabgabe sollte also abhängig von der Abfallart und der Ausstattung der Deponie gestaffelt werden. Die Abgaben können in einen unabhängigen Fonds fließen und von einer neutralen Institution verwaltet werden. Aus diesem Fonds könnten nicht nur Deponieschließungen, sondern auch Rekultivierungsmaßnahmen bzw. Altlastensanierung finanziert werden. Umweltpolitisch könnten mit der Deponieabgabe zwei Ziele erfüllt werden. Ein höherer Anreiz, mehr Abfälle zu verwerten würde geschaffen und nicht umweltgerecht betriebene Deponien würden zügig nachgerüstet oder geschlossen. Um im internationalen Vergleich gleiche Rahmenbedingungen herbeizuführen, wäre eine baldige Einführung einer einheitlichen Abgabenlösung in der EU sinnvoll.

Als Vorschlag für die Erhebung der Beiträge werden eine verursachergerechte Umlegung anfallender Kosten für die Abfallentsorgung, ein Sockelbetrag für alle deponierten Abfälle sowie variable Zuschläge nach Art des Abfalls und der Deponie unterbreitet.

Zusammenfassung

Um Vermeidungseffekte im Bereich der Sonderabfall- und Siedlungsabfallmengen zu erreichen bzw. die Verwertung stärker zu unterstützen, ist es notwendig, die "billigen" und nicht dem Standard entsprechenden Beseitigungsverfahren zu verteuern. Dies ist derzeit nur mit dem Erlass einer Deponieabgabe zu erreichen. Dadurch wäre in zweifacher Hinsicht der Kreislaufwirtschaft gedient. Zum einen würde ein viel stärkerer Anreiz für die Auswahl eines Verwertungsverfahrens geschaffen und zum zweiten könnte mit Hilfe der finanziellen Mittel eine sichere Schließung nicht umweltgerechter Deponien erreicht werden. Mit der gruppennützigen Verwendung zur Nachsorge der Altlasten wäre sie auch volkswirtschaftlich neutral, da diese Kosten andernfalls durch spätere Abfallgebühren aufzubringen wären.

Diese Fassung ist gegenüber der Originalfassung stark gekürzt. Das Original kann beim bvse angefordert werden.

Dr. Beate Kummer und Rainer Brinkmann, bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hohe Str. 73, 53119 Bonn, Tel.:0228-9884920
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