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Tagung und Workshop "Zur Änderung der TA Siedlungsabfall in eine Deponieverordnung - Schwerpunkt Altdeponien"

Text der Einladung

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Text der Einladung zu Tagung und Workshop "Zur Änderung der TA Siedlungsabfall in eine Deponieverordnung - Schwerpunkt Altdeponien" am 16. und 17. September 1999 in Berlin. Veranstalter DGAW

Über die Änderung der TA Siedlungsabfall, in konkreten Einzelheiten und ganz allgemein, wird seit dem Inkrafttreten am 1. Juni 1993 diskutiert. Die Diskussion beschränkt sich nicht nur auf die Änderung der Zuordnungskriterien Nr. 2 (organischer Anteil in der Originalsubstanz gemessen als Glühverlust oder TOC), bzw. die Erlaubnis der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung vor der Ablagerung, sondern auch auf Anforderungen an die Abdichtung, an die Kontrollen des Deponieverhaltens, an die Sickerwasserbehandlung, an die Kontrolle von Altdeponien auf Deponiegasemissionen und vieles anderes mehr.

Eines aber ist klar: Die Bundesregierung, aber auch die Umweltministerkonferenz haben erklärt, daß bei einer Änderung, wenn sie denn erforderlich sein sollte, an den hohen ökologischen Zielsetzungen festgehalten werden soll.

Geändert werden wird die TA Siedlungsabfall in jedem Fall, weil 2 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Deponierichtlinie eine Deponieverordnung erlassen werden muß, welche sowohl die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall ersetzen wird. Aber nicht nur die Überführung der Verwaltungsvorschriften TA Abfall und TA Siedlungsabfall in eine Deponieverordnung wird zur textlichen und inhaltlichen Änderungen führen, sondern auch die Anpassung an die Anforderungen an Deponien in der Europäischen Deponierichtlinie, die sich ja in vielen Punkten gravierend von den deutschen Anforderungen unterscheiden.
Die EG Richtlinie über Abfalldeponien ist am 16. Juli 1999 im Amtsblatt L 182/1 der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden und damit Inkraft getreten.

Tagung und Workshop "zur Änderung der TA Siedlungsabfall in eine Deponieverordnung mit Schwerpunkt Altdeponien" sollen der interessierten und betroffenen Fachöffentlichkeit, Deponiebetreibern, Baufirmen, Planern, Umweltjuristen, Fachleuten aus Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, ein Forum bieten, gute und schlechte Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften einzubringen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Es mag für viele Deponiebetreiber und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht klar genug sein, was es bedeutet, wenn die Anforderungen aus der TASi wortwörtlich in die Deponieverordnung übernommen würden. Die Anforderungen müßten ohne Wenn und Aber erfüllt werden. Das hätte auch für den Weiterbetrieb, den Abschluß und die Nachsorge von Altdeponien einschneidende Auswirkungen. Schwerpunkt der Tagung und des Workshops werden deshalb die Anforderungen an Altdeponien sein.

Durch Teilnahme und Beteiligung kann vielleicht erreicht werden, daß in der Deponieverordnung unangemessene und nicht sachgerechte Anforderungen vermieden werden. Bei einem Hearing des Gesetzgebers kann erfahrungsgemäß nicht mehr viel geändert werden.

Die Erkenntnisse der Praxis und Wissenschaft, und die Vorschläge für die technischen Inhalte der Verordnung, die im Rahmen der Tagung und des Workshops zusammengetragen werden sollen an die Verantwortlichen in Bund und Ländern weitergegeben werden. Die Dokumentation des Workshops wird daher aus einem zusammenfassenden Bericht und einem Materialienband mit den konkreten Wünschen und Stellungnahmen der Teilnehmer bestehen.

Machen Sie mit.
Nehmen Sie Einfluß.
Verhüten Sie das Schlimmste

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1999