Der (nicht öffentliche) Entwurf der Deponieverordnung läßt Böses ahnen
| Karl Wagner schreibt | Fragen und Kritik | Fazit und Lösungsvorschläge |
Auf der 18. Fachtagung "Die sichere Deponie" des SKZ am 14./15. Februar 2002 berichtete Baudirektor Karl Wagner, BMU Bonn über die "Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie in deutsches Recht - Aktueller Stand". Natürlich ist es immer interessant, wenn man ab und zu etwas aus dem nicht öffentlichen Entwurf der Deponieverordnung (DepV) erfährt.
Aber es gibt immer etwas subjektiv besonders Interessantes, und das waren für mich die Ausführungen zum Thema Teil 4: Altdeponien. Was KARL WAGNER schreibt, können Sie hier lesen.
Hier soll nur auf den beabsichtigten Anreiz für vorgezogene Deponiestillegungen eingegangen werden.
Keine Belohnung für Verweigerer
Es darf nicht gefördert werden, daß örE und andere
Entsorgungspflichtige, die sich der Erfüllung der Anforderung
der TASi an Deponien 12 Jahre lang verweigert haben, undifferentiert
belohnt werden.
Probleme im Osten beim Namen nennen
Wenn die Finanzierungsprobleme für den Abschluß von
nicht an der Basis abgedichteten Hausmülldeponien, im wesentlichen
für die Errichtung der Oberflächenabdichtungssysteme,
im wesentlichen Deponien in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen sollten, dann
sollte man das offen sagen. Es handelt sich um die Folgen des
Sozialismus. Die erforderlichen Kosten könnten den Wiedervereinigungskosten
zugeschlagen werden. Der Begriff "Wohl der Allgemeinheit"
muß nicht mißbraucht werden. Diese "Deponien"
sollten innerhalb eines halben oder eines Jahres stillgelegt und
aus dem Geltungsbereich der Deponieverordnung ausgeschlossen werden.
Anzumerken ist, daß auch die
dafür verantwortlichen örE Rückstellungen hätten
bilden können, wenn die Kommunalpolitiker nicht mehr an den
Wahlerfolgen als am Grundwasserschutz interessiert gewesen wären.
Keine Belohnung für Verweigerer im Westen
Für örE und andere Entsorgungspflichtige in den anderen
(den alten) Bundesländern gibt es keinen Grund für Anreize
und Belohnungen. Die Regelabdichtung gemäß TASi oder
gleichwertige Abdichtungen sind nach Verfüllung eines Deponieabschnittes
spätestens aber der der ganzen Deponie zu fordern.
Baufirmen und Hersteller von Produkten für Deponieabdichtungen
sollten Klarstellung fordern.
Sie müssen von den Verantwortlichen in den Ministerien klare
Antworten verlangen, wie es um den Grundwasserschutz bei Deponien,
insbesondere bei den Hausmülldeponien, die nach dem Willen
der UmweltministerInnnen abgeschafft werden sollen, steht. Oder
ist es egal, ob sie Produktionskapazitäten vorhalten oder
sogar ausbauen? Ist es egal, ob Baufirmen jahrelang Beschäftigte
im Vertrauen auf Verwaltungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen
in der Hoffnung auf Aufträge duchschleppen?
< Karl Wagner schreibt < Fragen und kritische Anmerkungen
Wenn meine Deutung der Regelungen im
Entwurf der Deponieverordnung falsch sein sollte, freue ich mich
auf Klarstellung, die unverzüglich hier bekanntgemacht werden
wird.
Wer mit Beiträgen über eigene Erfahrungen aus der Praxis
zur Diskussion beitragen möchte, ist herzlich eingeladen.
Auch wer die jetzige (leider weitgehend) unbekannten Anforderungen
im Entwurf der Deponieverordnung, oder wenigstens das, was durch
den Vortrag von Karl Wagner unterstützt, ist erst recht eingeladen,
daß hier mitzuteilen.
Schreiben Sie am besten eine e-mail an info@deponie-stief.de , senden Sie ein Fax oder einen Brief. Die Adresse finden Sie
unter "Kontakt zu Klaus Stief" am Ende der Seite.