Stegmann, Bidlingmaier, Bilitewski, Collins, Doedens, Ehrig, Freding,
Fricke, Grüneklee, Heyer, Lechner, Müller, Rettenberger, Ritzkowski,
Soyez, Urban
im Müllhandbuch, Kennziffer 4515, Lfg. 5/2001
Originaltext |
Meine Meinung |
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5. Restgasmanagement |
5. Restgasmanagement |
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Auch Jahre und Jahrzehnte nach Abschluß der Deponie werden noch weiter geringe Gasmengen produziert. Diese werden von einem gewissen Zeitpunkt an so niedrig sein, daß sie bei einer aktiven Absaugung weder genutzt noch ohne zusätzliche Energiezufuhr abgefackelt werden könne. Als Ersatz können Biofilter oder regenerative thermische Oxidation (RTO) anschließen. Ist in der folgenden Phase auch eine aktive Entgasung nicht mehr sinnvoll, kann sich eine aerobe in situ Stabilisierung anschließen bei der zunächst noch vorhandene Methanmengen biologisch oxidiert werden [13]. |
So wenig Deponiegas kann nach Abschluß einer Hausmülldeponie in vielen Fällen ja nicht erwartet werden, sonst würden ja nicht kurz vor Stillegung noch bei vielen Altdeponien Deponieentgasungsanlagen und Deponiegasverwertungsanlagen gebaut. |
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Hieran schließt sich die Umwandlung der Milieubedingungen von anaerob auf aerob an. Nach Einstellung der aktiven Belüftung kann eine passive Belüftung den aeroben Zustand der Deponie langfristig sicherstellen. Etwaige geringe Methanmengen, die in Teilbereichen ggf. wieder entstehen können, werden im Deponiekörper bzw. in der Oberflächenabdeckung biologisch oxidiert. Diese entspricht auch den Anforderungen, welche für die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelter Abfälle im Entwurf der Abfall-Ablagerungsverordnung im § 4(2) gestellt werden [3]. Hierfür sind mit dem Methanoxidationsvermögen in der Rekultivierungsschicht und einer ausreichenden Gaswegigkeit die geeigneten Bedingungen zu schaffen [17]. |
Die Möglichkeit der Umwandlung von anaerob zu aerob - zuerst meines Wissens von Collins in Gespräch gebracht, von anderen Experten aber vehement zurückgewiesen - müßte doch zu einer Freisetzung von Schwermetallen führen. Wo ist darüber veröffentlicht? In der AbfAblV § 4 heißt es: . . .
Damit ist aber nicht gesagt, daß auf eine Oberflächenabdichtung verzichtet werden darf. Im Gegenteil wird durch Bezug auf TASi Nr. 10 eine Kombinationsabdichtung gefordert. Wenn aber, wie die Autoren befürchten, die Kombidichtung nach 100 Jahren unwirksam wird, kann ja der gewünschte Effekt immer noch auftreten, falls die Schwachgasentsorgung durch Biofenster etc. nicht ausreichend war. |
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