Startseite www.deponie-stief.de DeponieOnline

DeponieOnlineLandfillOnline

www.deponie-stief.de

Meine Meinung

Strategie zum Umgang mit Altdeponien

Meine Meinung
zum Beitrag Strategie zum Umgang mit Altdeponien

Stegmann, Bidlingmaier, Bilitewski, Collins, Doedens, Ehrig, Freding, Fricke, Grüneklee, Heyer, Lechner, Müller, Rettenberger, Ritzkowski, Soyez, Urban
im Müllhandbuch, Kennziffer 4515, Lfg. 5/2001

Originaltext

Meine Meinung

7. Allgemeine Anforderungen an die Deponienachsorge

7. Allgemeine Anforderungen an die Deponienachsorge

Das Deponie- und Emissionsverhalten von Altdeponien ist zu kontrollieren und zu dokumentieren. Aufgrund der Bewertung des Deponieverhaltens sind ggf. Maßnahmen zur Reduktion des Emissionspotentials von Altdeponien in einem ökologisch sinnvollen und ökonomisch vertretbaren Rahmen durchzuführen.

Das wird auch in der TASi gefordert.

Maßnahmen sind die Konsequenz, wenn Umweltbeeinträchtigungen festgestellt werden.

Der Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden war sicherlich größer, wenn eine Verwaltungsvorschrift die Entscheidungsbasis ist als bei der so herbeigesehnten Deponieverordnung, falls dort konkrete Anforderungen gestellt werden.

Wie wären vermutlich die Reaktionen, wenn für alles Hausmülldeponien die nachträgliche biologische Stabilisierung des Deponiekörpers gefordert würde.

Altdeponien sollten als standortspezifische Einzelfälle bewertet werden. Angesichts des z. T. erheblichen Belastungspotentials erscheint es allerdings sinnvoll, diese Bewertung auf dem Niveau der Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips durchzuführen. Hierbei sind stets die betroffenen Schutzgüter in die Betrachtungen mit einzubeziehen.

Das war in der TASi Nr. 10.7 und 11.2 vorgesehen - bis auf die verhaßte Oberflächenabdichtung mit einer Kombinationsabdichtung oder einer gleichwertigen Abdichtung.

Was eine Bewertung eines erheblichen Belastungspotentials von Altdeponien auf dem Niveau der Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips ist, würde ich gerne in einer ausführlichen Veröffentlichung in Ruhe nachlesen können.

Es ist sicherzustellen, daß auch aus Altdeponien belastende Emissionen soweit wie möglich minimiert werden, ohne daß dadurch die erforderlichen Nachsorgezeiträume auf extrem lange Zeiten ausgedehnt werden müssen. Hierzu sind Überlegungen zur wasserwirtschaftlichen Bewertung von Sickerwässern erforderlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird es bei vielen Altdeponien mehr als 100 Jahre dauern, bis eine Ableitung des unbehandelten Sickerwassers in ein Gewässer möglich wird. Eine in nachfolgenden Zeiten unvermeidliche natürliche Versickerung des Sickerwassers im Untergrund ist auf der Basis der derzeitigen wasserrechtlichen Randbedingungen ausgeschlossen. Hier sind dringend Regelungen erforderlich, welche die Bedingungen der Sickerwasserableitung neu definieren. Es müssen vertretbare und praktikable Regelungen gefunden werden, ohne den Oberflächen- und Grundwasserschutz auszuhöhlen und ohne neue Spielräume für ökologisch unvertretbare "Billiglösungen" zu schaffen.

Und noch einmal:

Die Autoren sollten sich an die für das Wasserrecht Zuständigen beim BMU (Dr. Ruchay ist für Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft zuständig) und im UBA (Dipl.-Ing. Schenkel ist für Wasserqualität zuständig).

Der letzte Satz liest sich, als wenn er aus der Umweltministerinnenkonferenz stammt.

Während der Nachsorgephase muß ein Monitoring der Deponie durchgeführt werden, mit dem die Funktionstüchtigkeit der Deponie und seiner Einzelkomponenten sichergestellt werden kann. Aus den durch diese Messungen gewonnenen Erkenntnissen kann auf der Grundlage sinnvoller zu erarbeitender Kriterien und der spezifischen Situation das Ende der Nachsorgephase festgelegt werden.

Genau das ist die Zielsetzung der TASi. Die entsprechenden Anforderungen sind gestellt.

Deponiebetreiber müssen den zuständigen Behörden auf den Pelz rücken, Zielsetzungen für das Deponieverhalten vorlegen, dafür das Ende der Nachsorgephase beantragen. Mal sehen was die Behörden machen.

Die zuständigen Behörden müssen die Schlußabnahme für die Altdeponien sehr ernst nehmen und sie verweigern, wenn sich herausstellt, daß die Deponiebetreiber die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen.

| Anfang | zurück | 7.1 Gesamtdeponiemanagementkonzept |

Copyright © 2000 - 2012 www.deponie-stief.de - info@deponie-stief.de
Tel.: 030 7211576, Fax: 030 72320580. Mobil: 0170 5301616