Stegmann, Bidlingmaier, Bilitewski, Collins, Doedens, Ehrig, Freding,
Fricke, Grüneklee, Heyer, Lechner, Müller, Rettenberger, Ritzkowski,
Soyez, Urban
im Müllhandbuch, Kennziffer 4515, Lfg. 5/2001
Originaltext |
Meine Meinung |
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7.1 Gesamt- |
7.1 Gesamt- |
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Aufbauend auf den grundsätzlichen Überlegungen zur Strategie zum Umgang mit Altdeponien sollen an dieser Stelle zusammenfassende Thesen für ein Gesamtdeponiemanagementkonzept formuliert werden. Diese könnten folgende Kernpunkte aufweisen: |
Nun wird es spannend |
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1. Als wesentlicher Schritt muß das Emissionspotential der Deponien minimiert (und nicht konserviert) werden. Derzeitige Deponien sollten als "weitgehend kontrollierte Bioreaktoren" mit hohen biologischen Stoffumsatzraten betrieben werden. Um das Emissionspotential im Zuge der weitgehenden Umsetzung der Restorganik weiter zu reduzieren, wird nach Deponieabschluß für viele Altdeponien eine in situ Belüftung (ggf. verbunden mit einer Feuchteeinstellung) empfohlen. Bei einer weiteren Ablagerung soll dieses Ziel durch mechanisch-biologische und/oder thermische Behandlung der Abfälle erreicht werden. |
Das hätte schon während des Deponiebetriebes erfolgen sollen. Das könnte während des aktiven Deponiebetriebes erfolgen. Für welche Deponien wird eine biologische Stabilisierung empfohlen? "Viele" ist zu ungenau. Für "sehr große" für "sehr kleine" für "mittel große"? Für Altdeponien mit Basisabdichtung? Für Altdeponien ohne Basisabdichtung?
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2. Zur Sickerwassermengenminimierung sollten - alternativ zur TASi - weitgehend wartungsarme Oberflächenabdeckungssysteme (z.B. mit einer Kapillarsperre) installiert werden, bei denen in der Rekultivierungsschicht das System "Speicher mit hoher Evapotranspiration" optimiert wird. Dabei ist davon auszugehen, daß der Niederschlagseintrag ein den Deponiekörper deutlich reduziert, aber nicht vollständig unterbunden wird. Wenn festzulegende Kriterien für die anfallenden z.T. nur geringen Mengen an relativ schwach belastetem Sickerwasser eingehalten werden, sind diese bei basisgedichteten Deponien technisch weniger aufwendig in weitgehend selbstgeregelten Sickerwasserbehandlungsanlagen zu behandeln, wobei die Grenzwerte des Anhangs 51 - vor allem bezogen auf den CSB - fallweise überschritten werden können. Dies darf jedoch nicht u schädlichen Gewässerbelastungen führen. Weiterhin sind rechtliche wie ökobilanzielle Betrachtungen durchzuführen, ob für gering belastetes Sickerwasser eine Mitbehandlung in einer kommunalen Kläranlage nicht zielführender ist. Möglicherweise ist der Umwelt wesentlich mehr gedient, wenn nicht allein der Wasserpfad, sondern auch der Ressourcenverbrauch und Sekundäremissionen reduziert werden. Bei nicht gedichteten Deponien muß sichergestellt werden, daß das Grundwasser nicht schädlich belastet wird, wobei für eine Beurteilung die Erkenntnisse des "Natural Attenuation" (natürlicher Rückhalt) herangezogen werden sollten [18]. Die in geringen Mengen noch entstehenden Restgase sollten in ebenfalls naturnahen Systemen (entsprechender Oberflächenabdeckungsstemaufbau) natürlich oxidiert werden. |
In der TASi werden keine wartungsintensiven Oberflächenabdichtungssysteme gefordert. Über die Kapillarsperre liegen vielversprechende Forschungsergebnisse und erste Erfahrungen aus der Praxis vor. Längerfristige Erfahrungen liegen naturgemäß nicht von. Überraschungen, sind wie bei jeder technischen Neuentwicklung (alternative Lösung) nicht auszuschließen. Die Initiative zur Nutzung der Rekultivierungsschicht als Wasserhaushaltsschicht wurde mit der TASi angestoßen. Erfreulicherweise ist man diesem Anstoß gefolgt (Stichworte: HELP, BOWAHALD). Aus die "dimensionierten" Rekultivierungsschichten müssen erst einmal zeigen, was sie können - am besten über einer Oberflächenabdichtung, die etwa 100 Jahre wirksam ist. Alle Welt wartet auf Vorschläge, wie schwachbelastetes Sickerwasser technisch weniger aufwendig in weitgehend selbstgeregelten Sickerwasserbehandlungsanlagen behandelt werden können. Macht konkrete Vorschläge, wann und um wieviel der CSB-Wert in Anhang 51 fallweise überschritten werden könnte und verhandelt mit den für "Wasser" Zuständigen. Aufgrund welcher Studien, Forschungsergebnissen, Gutachten ist eigentlich die Mitbehandlung von Sickerwasser in kommunalen Kläranlagen abgeschafft worden? Der letzte Absatz ist aus meiner Sicht ein Plädoyer für eine sofortige Stillegung von Altdeponien ohne Basisabdichtung und die Abschiebung in den Geltungsbereich des BBodSchG. Da kann dann die Natur wieder zeigen was sie kann - bei den vielleicht 200 Altdeponien und bei dem mehr als 100.000 Altablagerungen. |
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3. Nach einer in situ Belüftung bzw. nach Abschluß einer Deponie, auf der TASi-konform vorbehandelte Abfälle abgelagert worden sind, sollten die "Altdeponien" rechtlich zu "Altablagerungen" werden, wenn die Emissionspotentiale gewisse noch festzulegende Frachten unterschreiten. Die erforderlichen dauerhaften Emissionsschutzmaßnahmen sind daraufhin auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung unter Beachtung des Vorsorgeprinzips festzulegen und zu überwachen. |
"Für endgültig geschlossene Deponien ist das BBodSchG unmittelbar anzuwenden" schreibt Christian Bickel im altlasten spektrum 3/2001 auf S. 147 Abschn. 4 Stillegung von Deponien im Beitrag Bodenschutz und Abfallrecht und bezieht sich dabei auf BICKEL, Bundes-Bodenschutzgesetz Kommentar |
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4. Die Verformung und die mechanische Stabilität des Deponiekörpers ist zu überwachen und zu bewerten, ggf. müssen Reparaturen oder Ertüchtigungen vorgenommen werden. |
Und zum Abschluß - wer hätte das gedacht - wieder ein Lob für die TASi in der in Nr. 10.5 genau das gefordert wird. |
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