zum Thema:
Bentonitmatten für Deponieoberflächenabdichtungssysteme ungeeignet?
Peter Bothmann, LfU Baden-Württemberg
Erwiderung auf die Antwort von Dr. August vom 25.03.2002
Zu 1. Punkt:
In der "Stellungnahme zu Bentonitmatten" und in der "Erwiderung
auf die Anmerkungen
" zu dieser Stellungnahme wird von mir Trisoplast
weder empfohlen noch nicht empfohlen sondern nur unbewertet beispielhaft
aufgeführt.
Zu 3. Punkt (Standfestigkeit):
Bei den zitierten temporären Abdeckungen ist die Frage der Langzeitstandfestigkeit
nicht relevant.
TASi und TA A fordern nachsorgearme Deponien. Die langfristige Überprüfung,
ob die Böschung noch hält oder vor dem Abrutschen ist und dann
Maßnahmen getroffen werden müssen, entspricht nicht dieser
Forderung, insbesondere dann nicht, wenn auch dauerhaft standfeste Dichtungselemente
zur Verfügung stehen.
Zu 4. Punkt (anaerobes Milieu):
Die Erhaltung eines anaeroben Milieues kann nicht Ziel der Deponietechnik
sein. Ganz im Gegenteil muss nach Reduzierung der Gasproduktion auf eine
Menge, die nicht mehr wirtschaftlich verwertbar ist, alles daran gesetzt
werden, aerobe Verhätnisse zu erzielen. Biologische Stabilisierungprozesse
laufen unter aeroben Bedingungen x-mal schneller ab als unter Anaerobie,
und eine rasche Stabilisierung des Deponiekörpers spart Nachsorgekosten
(Sickerwasser-, Gasbehandlung, Setzungen).
Im Übrigen: bisher dachte ich, wir reden bei der Haltbarkeit von
Kunststoffen über einen Zeitraum von 100, 200 Jahren. Aber "weit
über 1000 Jahre" ? Mich würde die Meinung von Dr. Müller
dazu interessieren.
Zu 5. Punkt (Standfestigkeit Trisoplast):
Es gibt noch offene Fragen, Versuche müssen sicher noch gemacht
werden - oder sind schon gemacht worden? Auch hierzu würde mich die
Meinung von Dr. Müller interessieren.
Grundsatz ist (oder sollte sein): wenn eine Dichtung unter den im konkreten
Projekt geforderten Verhältnissen nicht langzeitstandfest ist, darf
sie dort nicht eingesetzt werden. Dies gilt aber für alle möglichen
und denkbaren Elemente eines Abdichtungssystems.
Peter Bothmann
Karlsruhe, 27.03.2002
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