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Rechtsangelegenheiten

Deponieverordnung (DepV)

Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

ist am 29.04.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden > http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl > 2009 > Nr. 22 (allerdings nur als Lesefassung)

Historisches (alte Hüte)

Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts = (neue) Deponieverordnung

Unter www.bundesrat.de Tagesordnung der 853. Sitzung vom 19. Dezember TOP 64 kann man sich die Änderungsanträge der Länder zum Entwurf der Bundesregierung ansehen und herunterladen (pdf-Datei). Die Vielzahl der Tagesordnungspunkte läßt vermuten, daß dieÄnderungsvorschläge der Ausschüsse durchgewinkt werden.

Liest sich zwar schwierig, man hält am besten den Entwurf der Bundesregierung daneben. Mal sehen, ob/wie der Bund die Wünsche der Länder berücksichtigt. Entwurf der Bundesregierung http://www.bmu.de

Zum Entwurf der Integrierten Deponieverordnung (iDepV) vom 17.10.2007

| Ablagerungsverordnung (Fortschreibung der TASI) |
| Veröffentlichungen zum Thema Deponieverordnung |

TASi 2005 - Strategie der Bundesregierung, von Helmut Schnurer

  • Die Umsetzung der Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung ist in den Ländern und Kommunen unterschiedlich weit vorangeschritten. Eine aktuelle Bestandsaufnahme der LAGA (www.laga-online.de > Bericht an die UMK)) weist ausreichende Vorbehandlungskapazitäten insbesondere in NW, BY, HB und HH aus. In den neuen Bundesländern fehlen entsprechende Anlagen leider noch weitgehend.
  • Die Entsorgungssicherheit ab 2005 ist nur zum Teil gesichert.
  • Eine Aufweichung der Anforderungen an die Abfallbeseitigung wird es trotzdem nicht geben.
  • Die erlassenen Rechtsverordnungen greifen selbstverständlich unmittelbar in die Rechte der Betreiber planfestgestellter Deponien ein.
  • Die Umgehung der Anforderungen an die Beseitigung durch den Vorwand einer Verwertung von Abfällen auf Deponien wird alsbald durch den Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung beendet.

In: UmweltMagazin 6 Juni 2003, Seite 3 (Gastkommentar)

Handlungsbedarf für Deponiebetreiber - Überblick über die Fristen in der DepV und AbfAblV. Zusammenstellung von W. Siederer
Quelle Tagungsunterlagen von 5. Informationsseminar 2003 "Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft" der GGSC
Abschrift der Zusammenstellung

Wagner, Karl
Deponieverordnung
Textausgabe mit umfassenden Erläuterungen und weiterführenden Vorschriften
Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis AbWi 127,
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin 2003 ISBN 3 503 07040 0
mehr zum Inhalt

Unter http://www.bmu.de > downloads > Abfallwirtschaft > 4. Sonstiges findet man

  • Abfallrecht aktuell: Verordnungen des Bundes für nachhaltige Abfallwirtschaft in Deutschland
  • Hintergrundpapier: Die Deponieverordnung und ihre Auswirkungen

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 13. November 2002 die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager beschlossen. Mit dieser Verordnung ist § 1 der Deponieverordnung hinsichtlich einiger Ausnahmeregelungen geändert worden. Diese Änderung war erforderlich, um die Deponierichtlinie hinsichtlich der Ausnahmeregelungen EU-rechtskonform umzusetzen.

Die Verordnung ist dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet worden.

Im Internet ist der Entwurf der zweiten Verordnung und die Begründung verfügbar unter http://www.bmu.de > downloads > Abfallwirtschaft

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager sowie zur Neubekanntmachung der Nachweisverordnung

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 06.11.2002 abschließend die Verordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung werden zwei Ausnahmeregelungen der Deponieverordnung geändert. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Verordnung nicht mehr auf alle Bundeswasserstrassen, sondern nur noch auf die acht größten beschränkt. Die Verordnung wird nunmehr verkündet und kann somit am 02.12.2002 in Kraft treten.

Die Verordnung ist im Internet verfügbar unter http.//www.bmu.de > downloads > Abfallwirtschaft

Anhang II der EG Deponierichtlinie ist beschlossen und veröffentlicht

Der Rat der EU hat am 16.12.2002 eine "Entscheidung des Rates zur Festlegung von Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie des Rates 1999/31/EG" beschlossen.  mehr...

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien ...

In Drucksache 769/02 des Bundesrates vom 07.10.02 unterrichtet die Bundesregierung über den
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien gemäss Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien
KOM(2002) 512 endg.; Ratsdok. 12468/02
Die Drucksache war im Internet zu finden als pdf-Datei unter:
http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD769/02
Sie können sich aber auch auf die Suche machen:
http://www.bundesrat.de >Aktuelles > Bundesratdokumente >DIP
> DIP Suchmaschine > 14. Wahlperiode : eingeben DRS 769/02
> suchen > nach Erscheinen der Information > Anzeigen > Langform
> klicken auf 769/02 > download
Sie können sich auch die Seiten einzeln ansehen.
Das Dokument ist auch über die EU zu finden (dann sogar in allen Sprachen) über:

http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm > de > Vorschläge für Rechtsakte > Eingabe: 2002 Dokument 512 > suche > pdf (130 KB) oder html download 07-Nov-2002)

Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG zum Annahmeverfahren auf Deponien

wurde vom Bundesumweltministeriumim September 2005 zur Anhörung an die beteiligten Kreise verschickt. Im Februar 2006 die Verordnung veröffentlicht werden. Vermutlich unter http://www.bmu.de > Gesetze / Verordnungen Über diese Adresse findet man auch zu dem Entwurf mit Begründung

Karl Wagner erläutert die Deponieverordnung

Im Erich Schmidt Verlag (ESV) erschienen und zu erwerben:http://www.esv.info/
Deponieverordnung
Textausgabe mit umfassenden Erläuterungen und weiterführenden Vorschriften
Von Karl Wagner
ca. 290 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert, EUR (D) 37,80/ sfr 62,00; Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis, Band 127, ISBN 3 503 07040 0
(07-Nov-2002)

Deponieverordnung im Bundesgesetzblatt

Die Deponieverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2807.pdf
Sie tritt damit am 1. August 2002 in Kraft
Die pdf-Datei des Bundesgesetzblattes kann nicht ausgedruckt werden. Am besten ist es, wenn Sie sich diese Datei auf Ihren PC herunterladen, damit Sie im Bedarfsfall das Original mit anderen Versionen vergleichen können. Unter der oben angegebenen Internet-Adresse wird die Datei nicht allzulange zur Verfügung stehen.
(30-Jul-2002)

Klett, Wolfgang und Füllkrug, Lukas
Änderung durch Umsetzung der Richtlinie 1999/31/EG <EG Deponierichtlinie> in nationales Recht
Das Deponierecht
Baustoff Recycling + Deponietechnik 5/2002 Seiten 26-29

Deponieverordnung vom Bundeskabinet verabschiedet

Die Deponieverordnung ist vom Bundeskabinet am 10. Juli 2002 verabschiedet worden. Sie tritt voraussichtlich am 1. August 2002 in Kraft.
Die Deponieverordnung und die Anhänge 1 bis 5 stehen unter http://www.bmu.de als pdf-Dateien zum Download bereit.
Die Deponieverordnung ist als htm-Datei (zerlegt in die einzelnen Paragraphen) hier in DeponieOnline verfügbar.

Es gibt auch eine kurze Erläuterung worauf das BMU besonders stolz ist.

Hier einige subjektive Auszüge daraus, die ich besonders bemerkenswert finde, mit meinen unvermeidlichen Kommentaren:

.....
Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Das ist aus meiner Sicht viel zu großzügig; eigentlich ist es ein Skandal. Mit der seit 1. März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung wurde festgeschrieben, dass spätestens ab Juni 2005 kein unvorbehandelter Abfall mehr auf Deponien gelagert werden darf. Zur Vorbehandlung sind neben mechanisch-biologischen Verfahren auch Verbrennungsanlagen zulässig. Donnerwetter, das ist nun wieder sehr großzügig - dass sogar Verbrennungsanlagen zur Vorbehandlung zulässig sind!
....

Mit der Einführung europaweit harmonisierter Standards wird dem Umweltdumping durch Billigdeponien Einhalt geboten. Das ist wohl nur Hoffnung, da bis 2009 auch ökologisch unzulängliche Deponien sogar in Deutschland weiterbetrieben werden dürfen. Man kann sich vorstellen, wie das erst im Ausland aussehen wird. Alle Deponiebetreiber, außer den öffentlich-rechtlichen und damit staatlich abgesicherten, sind künftig verpflichtet, finanzielle Mittel für den Fall bereitzustellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassung entsprechen. Hier wird den öffentlich-rechtlichen Deponiebetreibern sicher kein Gefallen getan. Fast jedermann weiß doch, daß gerade die Finanzlage der Kommunen katastrophal ist, und alle verfügbaren Finanzmittel in die Sozialkassen fließen (müssen). Auch bei neuen Deponien wird wohl künftig kein zuverlässig wirksames Oberflächenabdichtungssystem zu erwarten sein - natürlich nicht, weil man kein Geld hat (siehe oben), sondern weil man durch Gutachten beweisen wird, dass das nicht nötig sei. Die EU Deponierichtlinie gibt für diese Argumentation ausreichend Hilfestellung. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und verhindert, dass private Gewinne aus einer Deponie abgeschöpft und die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Es ist immer wieder verwunderlich, daß Private Gewinne machen und Öffentlich-Rechtliche Verluste.

Hier wird den öffentlich-rechtlichen Deponiebetreibern sicher kein Gefallen getan. Fast jedermann weiß doch, daß gerade die Finanzlage der Kommunen katastrophal ist, und alle verfügbaren Finanzmittel in die Sozialkassen fließen (müssen). Auch bei neuen Deponien wird wohlkünftige keine zuverlässig wirksames Oberflächenabdichtungssystem zu erwarten sein - natürlich nicht, ...

(12-Jul-2002)

Entwurf der Deponieverordnung von Bundesregierung verabschiedet

Die Bundesregierung hat den Entwurf der Deponieverordnung am 13. März 2002 verabschiedet. Deponieverordnungstext, Anhänge 1-5 und Begründung sind als einzelne pdf-Dateien verfügbar unter http://www.bmu.de > downloads > Abfallwirtschaft > Entwürfe: Gesetze und Verordnungen.

In DeponieOnline werden nicht alle §§ kommentiert werden.
Allerdings verdienen insbesondere die Regelungen für Stillegung und Nachsorge besondere Beachtung. Siehe dazu Informationen für Deponiebetreiber hier
Eine aktuelle Übersicht über die "Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie in deutsches Recht - Aktueller Stand" hat Karl Wagner, BUM Bonn veröffentlich in VKS News 60. Ausgabe; März 2002 Seiten 5 - 8

An dieser Stelle soll aber auch darauf hingewiesen werden, daß nun endlich Schluß sein dürfte mit der Verwirrung um die Begriffe: Betriebsphase, Stillegung, Stillegungsphase, Nachsorgephase. Diese Begriffe sind definiert:

Betriebsphase: Zeitraum von der Abnahme der für den Betrieb einer Deponie oder eines Deponieabschnittes erforderlichen Einrichtungen durch die zuständige Behörde bis zur Feststellung der endgültigen Stilllegung nach § 36 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Betriebsphase umfasst die Ablagerungs- und die Stilllegungsphase.

Ablagerungsphase: Zeitraum von der Abnahme der für den Betrieb einer Deponie oder eines Deponieabschnittes erforderlichen Einrichtungen durch die zuständige Behörde bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung auf der Deponie oder dem Deponieabschnitt beendet wird.

Stilllegungsphase: Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie oder eines Deponieabschnittes.
Was die endgültige Stillegung ist, kann § 36 (3) des KrW-/AbfG entnommen werden: (3) Die zuständige Behörde hat den Abschluss der Stilllegung festzustellen (endgültige Stilllegung). Es deutetet alles daraufhin, daß dieser Verwaltungsakt sehr große Ähnlichkeit mit der Schlußabnahme gemäß TASi Nr. 13 hat.

Nachsorgephase:
Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach § 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorgephase feststellt.

Neues zur Deponieverordnung

Auf dem 13. Kasseler Abfallforum sind interessante Neuigkeiten zur Deponieverordnung in Vorträgen bzw. Diskussionen von Dr. Schnurer, Leiter der Unterabteilung Abfallwirtschaft und Karl Wagner, zuständiger Referent für die Deponieverordnung im Bundesumweltministerium mitgeteilt worden.

  1. Die Abfallablagerungsverordnung, die am 1. März 2001 (AbfAblV) in Kraft getreten ist, wird nicht in die Deponieverordnung integriert, sondern bleibt so wie sie ist, weil man keine neue Diskussion über die Übergangsfristen will.
  2. Wenn die AbfAblV unverändert gültig bleibt, dann kann auch die TA Siedlungsabfall zumindest in der Nummer 10 "Besondere Anforderungen an Deponien" nicht geändert werden, da es in § 4 Anforderungen an die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelter Abfälle heißt:

    (1) Mechanisch-biologisch behandelte Abfälle dürfen nur abgelagert werden, wenn

    1. die Ablagerung auf Deponien oder Deponieabschnitten erfolgt, die die Anforderungen für die Deponieklasse II einhalten,
    2. die Abfälle die Zuordnungskriterien des Anhanges 2 für die Deponieklasse II einhalten,
    3. die Abfälle nicht zur Erreichung der Zuordnungskriterien des Anhangs 2 vermischt werden mit weiteren auf der Deponie abzulagernden Abfällen vermischt oder gemeinsam abgelagert werden und eine Ablagerung auf bereits abgelagerten Abfällen mit hohem biologisch abbaubaren Anteil (zum Beispiel unbehandelter Hausmüll) nicht zu einer Beeinträchtigung der Gasfassung aus diesen Abfällen und zu unkontrollierten Gasaustritten führt, die Infiltration von Wasser zur Aufrechterhaltung biologischer Abbauprozesse in diesen Abfällen technisch möglich oder nicht erforderlich ist und es nicht zu unkontrollierten Gasaustritten kommt und
    4. im Rahmen der mechanisch-biologischen Behandlung heizwertreiche Abfälle zur Verwertung oder thermischen Behandlung sowie sonstige verwertbare oder schadstoffhaltige Fraktionen abgetrennt wurden.

    In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 sind die Anforderungen nach Nummer 10 der TA Siedlungsabfall definiert.

Auf Nachfrage wurde erläutert, daß es ausdrücklich <oder versehentlich?> nicht heißt "nach Nummer 10 der TA Siedlungsabfall in der jeweils geltenden Fassung". Damit sei eine Änderung der Anforderungen in Nummer 10 der TA Siedlungsabfall nur möglich, wenn die Abfallablagerungsverordnung geändert wird. Aber gerade das soll ja vermeiden werden.

Man darf auf die Reaktionen der Fachöffentlichkeit gespannt sein, wenn bemerkt wird, daß damit alle Bemühungen für eine Änderung der Anforderungen an die Oberflächenabdichtungssysteme vergebens sein werden. Die unseligen und oft nicht fachlichen Streitereien um die "Gleichwertigkeit" der Kombinationsabdichtung mit anderen - insbesondere auch einschichtigen - Abdichtungen wird anhalten. Muß auch die offensichtlich ungeeignete mineralische Abdichtung, wie sie in Anhang E der TA Abfall beschrieben wird, beibehalten werden? Hier besteht Hoffnung, denn die TA Abfall kann ja geändert werden, und der Bezug auf Anhang E der TA Abfall in der TA Siedlungsabfall könnte ja der Bezug auf eine geeignetere mineralische Abdichtungsschicht sein. Und was ist mit dem Verbot der Rückführung von Sickerwasser in den Deponiekörper von Alt(hausmüll)deponien?

Man darf auf die nächsten Deponietagungen gespannt sein. Und wenn die Vortragenden das Thema nicht selbst ansprechen, dann fragen Sie doch. (07-Mai-2001)
Der Vortrag von Dr. Schnurer ist verfügbar: siehe folgenden Absatz

Schnurer, Helmut
Konkretisierung der Emissions- und Ablagerungsanforderungen für mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen.
Vortrag beim 13. Kasseler Abfallforum 26. April 2001
Vortragsmanuskript (pdf-Datei 39K)
Im Vortragsmanuskript außerdem Anmerkungen zu:
Deponiestillegung, Altholzverordnung, Biomasse-Verordnung, Klärschlämme, Bioabfälle, Getrennthaltungsverordnung, Gerichtliche Streitverfahren vor dem EuGH, Überlassungspflicht für Hausmüll

(14-Mai-2001)

Warum eine Deponieverordnung?

Deutschland muß die EG Deponierichtlinie in deutsches Recht umsetzen.
Im Bundesministerium für Umwelt (BMU) wird dazu eine Deponieverordnung (DeponieVO) erarbeitet, in der die Regelungen der Verwaltungsvorschriften TA Abfall und TA Siedlungsabfall zusammengefaßt werden. Viele Texte der Ablagerungsverordnung (AbfAblV) werden 1:1 übernommen werden.

Die Diskussion der Entwürfe zur DeponieVO erfolgt nicht öffentlich. Wesentlichen "gesellschaftliche Gruppen" werden um Stellungnahme und Anregungen zu Teilen des Entwurf der DeponieVO gebeten.

Wie nicht anders zu erwarten, werden die Entwürfe zur DeponieVO auch nicht direkt angesprochenen Kreisen und Personen bekannt. Manche lesen die Entwürfe (zur Freude des BMU?) aufmerksam durch und regen Änderungen oder / und Ergänzungen an.

In DeponieOnline wird Ihnen auch ein Forum geboten, sich an den Diskussionen zu beteiligen. Wenn Sie in der Diskussion auch Ihre Meinung sagen wollen, versuchen Sie es doch einmal mit dem Forum in DeponieOnline. Um zum Forum zu kommen klicken Sie bitte hier.
(28-Feb-2001)

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Entwürfe zur Deponieverordnung

Diskutiert werden

  • Anhang 10 Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme
    (BMU Entwurf vom 29.12.2000) pdf-Datei 78K
  • Anregungen von

Wenn auch Sie Hinweise und Anregungen, oder sogar konkrete Vorschläge zu Entwürfen der Deponieverordnung haben, Senden Sie mir diese, oder teilen Sie mir mit, wo sie im Internet zu finden sind. Stellen Sie mir bitte auch die dazugehörigen Entwürfe des BMU zur Verfügung.

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Veröffentlichungen zur Deponieverordnung

  • Wagner, Karl
    Die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie in deutsches Recht
    3. Sächsische Abfalltage "Stillegung und Nachsorge von Deponien"
    SIDAF Sächsisches Informations- und Demonstrationszentrum "Abfallbehandlungstechnologien" Freiberg. 2001

  • Butz, Wolfgang
    Neuere rechtliche Entwicklungen -
    Ablagerungsverordnung, Deponieverordnung, TA Luft, IVU-Richtlinie

    Trierer Berichte zur Abfallwirtschaft Band 13 Herausgegeben von Professor Gerhard Rettenberger DEPONIEGAS 2001 "Rechtliche Aspekte, Aktuelle Entwicklungen, Überwachung, Wasserinfiltration, Entgasungstechnik, Deponiegasverwertung, Passive Entgasung und Stabilisierung von Altdeponien durch Belüftung" Herausgegeben von:Prof. Gerhard Rettenberger, Prof. Dr. Rainer Stegmann, und Prof. B. Bilitewski
    Wer sich umfassend und trotzdem kurz gefaßt über die aktuellen Arbeiten zur Deponieverordnung informieren will, sollte das lesen.
    Auch die Informationen über die Bedeutung der IVU-Richtlinie sollten nicht unbeachtet bleiben.

    verfügbar als pdf-Datei 194K (03-Mär-2001)

  • Wagner, Karl
    Die europäische Deponierichtlinie - Stand der Fortschreibung und der Umsetzung in deutsches Recht
    17. Fachtagung (2001): Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen. Tagungsunterlagen
    Veranstalter SKZ Würzburg

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