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Umweltverträgliche Anforderungen an Deponien werden verbindlich

Kopie von http://www.bmu.de

Nr. 164/02
Berlin, 10. Juli 2002

Umweltverträgliche Anforderungen an Deponien werden verbindlich

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute neue Bestimmungen für Mülldeponien beschlossen. Die neue Deponierverordnung, ist ein weiterer Baustein für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung. Sie stellt sicher, dass Deponien künftig keine Altlasten für nachfolgende Generationen mehr darstellen, die teuer saniert werden müssen. Die Deponieverordnung wird voraussichtlich zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an die Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Stilllegung von Deponien und Langzeitlagern sowie deren Nachsorge. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß abzusenken. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Mit der seit 1. März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung wurde festgeschrieben, dass spätestens ab Juni 2005 kein unvorbehandelter Abfall mehr auf Deponien gelagert werden darf. Zur Vorbehandlung sind neben mechanisch-biologischen Verfahren auch Verbrennungsanlagen zulässig. Mit der Deponieverordnung und der Abfallablagerungsverordnung wird die EU-Deponierichtlinie umgesetzt.

Mit der Einführung europaweit harmonisierter Standards wird dem Umweltdumping durch Billigdeponien Einhalt geboten. Alle Deponiebetreiber, außer den öffentlich-rechtlichen und damit staatlich abgesicherten, sind künftig verpflichtet, finanzielle Mittel für den Fall bereitzustellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassung entsprechen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und verhindert, dass private Gewinne aus einer Deponie abgeschöpft und die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Der Bundesrat hatte der Deponieverordnung im Mai unter Maßgabe von Änderungen, die der Klarstellung und inhaltlichen Konkretisierung dienten, zugestimmt. Diese Änderungen hat das Bundeskabinett unverändert übernommen.

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine Reihe weiterer Vorhaben zur umweltverträglichen Abfallentsorgung auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Gewerbeabfallverordnung, die Altholzverordnung, die Bergversatzverordnung und die PCB-Abfallverordnung.

Weitere Informationen zur Deponieverordnung erhalten Sie [unter http://www.bmu.de]

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Juli 2002