Obwohl Altdeponien, die in Kürze stillgelegt werden oder die sich bereits in der Stilllegungsphase befinden sehr bald Altablagerungen oder sogr Altlasten werden, werden nach meiner Kenntnis (Stand 8. Sept. 2003) die Anforderungen der EG WRRL sowie die deutschen Konzepte zur Umsetzung in deutsches Recht in der Diskussion in Deponiekreisen keine Rolle. Gerade auch für die Bewertung von Altdeponien im Einzelfall, um die Möglichkeiten des § 14 (6) der Deponieverordnung ausnutzen zu können, müßten doch eigentlich die Anforderungen der EG WRRL von größter Bedeutung sein.
Die Sache wird beobachtet werden. Über neue Sachverhalte und Informationen im Internet wird berichtet werden.
Hudec, Barbara
Punktuelle Schadstoffquellen - Erfassung und Bewertung von Grundwasserkontaminationen im Hinblick auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie
in WLB Wasser, Luft und Boden 9/2003 Supplement TerraTech
Aus der Zusammenfassung:
Die in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie EG-WRRL (Richtlinie 2000/60/EG) formulierten Umweltziele für das Grundwasser erfordern in den kommenden Jahren eine verstärkte Erfassung, Bearbeitung und Sanierung bzw. Sicherung von Altlasten. Die Altlast-Informationssysteme in den einzelnen Bundesländern weisen zum Teil unterschiedliche Informationen auf, eine einheitliche Nutzung der Kataster zur Umsetzung der Anforderungen aus der EG-WRRL ist nur bedingt möglich. Für die Bewertung punktueller Schadstoffquellen im Sinne der Richtlinie sind in einem FE-Vorhaben des UBA (Hudec 20003: Erfassung und Bewertung von Grundwasserkontaminationen durch punktuelle Schadstoffquellen - Konkretisierung von Anforderungen der EG-WRRL. Forschungsvorhaben UFOPLAN 2002 23 219 BMU, UBA-FB 00439, 2003) fachliche Kriterien abgeleitet worden, um die bestehende oder potentielle Schadstoffbelastung von Grundwasserkörpern zu beurteilen und das Ausmaß des Risikos zu konkretisieren.
Aus dem Ausblick:
Durch die Vorgaben der EG-WRRL wird in den nächsten Jahren verstärkt eine Erfassung, Bearbeitung und Sanierung oder Sicherung von Altlasten erforderlich sein. Die in dem Beitrag erläuterte Methode bietet in der Praxis die Möglichkeit, auf der Grundlage vorhandener Informationen eine Bewertung punktueller Schadstoffquellen vorzunehmen.
Zukünftig wird der Diskussionsprozess zu der Thematik der punktuellen Schadstoffquellen insbesondere zu folgenden Aspekten fortgeführt werden müssen:
Hinweise von K. Stief:
Erfassung und Bewertung von Grundwasserkontaminationen durch punktuelle Schadstoffquellen - Konkretisierung von Anforderungen der EG-WRRL.
Forschungsvorhaben UFOPLAN 2002 23 219 BMU, UBA-FB 00439, 2003
Der Abschlussbericht ist im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/3_1_1.htm verfügbar (Abschlussbericht und englische Kurzfassung)
Bei DeponieOnline auch als pdf-Datei 1.90 MB
Die LAWA stellt unter http://www.lawa.de Materialien zur Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung. U.a.:
(08-Sep-2003)