Der Kreislauf der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat 2008 den Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung konnte die so genannte Andienungspflicht, die in vielen anderen Bundesländern gilt und die Ablieferung von Abfällen an Entsorgungsanlagen regelt, aufgehoben werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Deregulierung. Die Masse der in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Abfälle bleibt aufgrund der Verträge der Entsorgungsträger in Mecklenburg-Vorpommern. Das sichert auch die Wertschöpfung innerhalb des Wirtschaftskreislaufs.
In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit vier Deponien und eine Müllverbrennungsanlage betrieben, zwei Verbrennungsanlagen für die Entsorgung der heizwertreichen Fraktion arbeiten in Stavenhagen und Demmin, zwei weitere in Rostock und Hagenow sind im Bau.
04.08.2011, Nr. 12/11
Umweltinformationssystem M-V wird freigeschaltet
Das Landesumweltinformationsgesetz verpflichtet alle datenhaltenden Stellen, insbesondere behördliche Einrichtungen, ihre umweltrelevanten Informationen mittels elektronischer Medien für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Diese Daten, Informationen und Auskünfte sind im Internet über viele Stellen verteilt und oft nur umständlich zu erschließen.
Um hier eine neue Qualität zu erreichen, hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Entwicklung eines Umweltinformationssystems für Mecklenburg-Vorpommern (UIS M-V) in Angriff genommen und zusammen mit der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH eine entsprechende Anwendung erstellt. Dieses Internet-Portal vernetzt die Informationen verschiedener Anbieter, zunächst vor allem aus dem behördlichen Bereich, und erschließt sie über einen zentralen Zugang.
Das UIS M-V soll nunmehr durch den Direktor des LUNG, Harald Stegemann, für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden.
Verbunden mit Erläuterungen, einer online-Einführung und der Möglichkeit, den Projektbeteiligten Fragen zur Thematik zu stellen, findet diese Veranstaltung statt am
Dienstag, 09.08.2011
um 10:00 Uhr im Raum 1313
der Datenverarbeitungszentrum M-V GmbH,
Lübecker Straße 283,
in 19059 Schwerin.
Vertreter der Medien sind herzlich einladen.
Das UIS M-V steht ab diesem Zeitpunkt allen interessierten Bürgern und Fachleuten unter www.uis-mv.de für ihre Recherchen zur Verfügung.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist wissenschaftlich-technische Fachbehörde der staatlichen Umweltverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Oberbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie des Innenministeriums.
http://www.lung.mv-regierung.de/
Fachinformationen zum Thema Abfall- und Kreislaufwirtschaft findet man unter
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/abfall.htm
Daten zur Abfallwirtschaft 2009
unter http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/dza_2009.pdf
Erlaß des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2000 zum Thema:
Abzinsungszeiträume nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 2 EStG für Rückstellungen, die gem. § 5 Abs. 4b S.1 EStG zulässigerweise für Rekultivierung und Nachsorge beim Aufbau und Abschluss einer oberirdischen Deponie gebildet wurden
als pdf-Datei
Rundschreiben der Oberfinanzdirektion Rostock an die Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Betreff: Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge bei Deponien – Anwendung des § 5 Abs. 4b EStG
Bezug: Erlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommerns IV 310 – S 2175 – 8/99 vom 26.04.2000 – bekanntgegeben mit Verfügung S 2175 – St 237 vom 18.05.2000
als pdf-Datei
Ein Auszug aus dem EStG mit den §§ 5 und 6 als pdf-Datei
(28-Sep-2003)
Bekanntmachung des Umweltministeriums
Vom 17.09.2002, AmtsBl.M-V S. 1261
Diese Bekanntmachung ist leider im Internet des Landes M-V nicht verfügbar.
Der Abfallwirtschaftsplan kann auch über http://www.umweltdigital.de (als html-Datei) bezogen werden (Abonnement erforderlich). Über einen Newsletter (kostenlos) können Sie sich immer über die neuesten Rechtlichen Regelungen, die in der umweltdigital Datenbank enthalten sind, informieren lassen.