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Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO) Vom 2. April 1998
Aufgrund des § 25 Abs. 2 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 1995 (GV. NW. S. 134), sowie des § 31 in Verbindung mit § 25 des Ordnungsbehördengesetzes vom 13. Mai 1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NW. S. 1115), wird verordnet: ...
Verordnung ist im Internet verfügbar als pdf-Datei
Zur Deponieselbstüberwachungsverordnung siehe auch
Abfalldeponiedateninformationssystem DDIS des
Landesumweltamtes Instrument zur Unterstützung der Selbstüberwachung und der behördlichen Deponieüberwachung
http://www.lanuv.nrw.de/abfall/addistext.pdf
und
Anwendungsbereich der Deponieselbstüberwachungsverordnung
von Dr. Ulrike Nienhaus als pdf-Datei
(09-Okt-2001)
Landesabfallgesetz
Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(LAbfG)
vom 21. Juni 1988
(GV.NW. Nr. 26, S. 250)
zuletzt geändert am 9. Mai 2000 durch Artikel 13 des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Zweites Modernisierungsgesetz - 2. ModernG)
(GV.NW. Nr. 31 vom 31.05.2000, S. 462)
Inhaltsübersicht: Es werden diejenigen Passagen dargestellt, die von der Änderung betroffen sind: § 5 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, § 17 Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans
Landesabfallgesetz
Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(LAbfG)
vom 21. Juni 1988
(GV.NW. Nr. 26, S. 250)
zuletzt geändert am 9. Mai 2000 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen
(GV.NW. Nr. 29 vom 29.05.2000, S. 439)
Inhaltsübersicht:
- Es werden diejenigen Passagen dargestellt, die von der Änderung betroffen sind: § 28 (aufgehoben), § 29 (aufgehoben), § 30 (aufgehoben), § 31 (aufgehoben), § 31a (aufgehoben), § 32 (aufgehoben), § 32a (aufgehoben), § 33 (aufgehoben, § 42a Sachverständige, § 44 Bußgeldvorschrift, § 45 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Landesabfallgesetz
Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(LAbfG)
vom 21. Juni 1988
(GV.NW. Nr. 26, S. 250)
zuletzt geändert am 24. November 1998 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesabfallgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Vorschriften
(GV.NW. Nr. 48 vom 10.12.1998, S. 666)
Inhaltsübersicht: Es werden diejenigen Passagen dargestellt, die von der Änderung betroffen sind| § 1 Ziele des Gesetzes| § 2 Pflichten der öffentlichen Hand| § 4 Grundlagen der Kreislaufwirtschaft| § 4a Umgang mit Abfällen § 5 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger| § 5a Kommunales Abfallwirtschaftskonzept| § 5b (gestrichen)|§ 5c Abfallbilanzen|§ 6 Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände|§ 7 (gestrichen)|§ 8 Ausschluß von der Entsorgungspflicht|§ 9 Satzung|§ 10 Lizenz|§ 12 Erklärungspflicht|§ 15 Zweckbindung|§ 16 Abfallwirtschaftsplan|§ 17 Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans|§ 18 Verbindlichkeitserklärung des Abfallwirtschaftsplanes|§ 19 Verbringen von Abfällen zur Beseitigung in das Plangebiet|§ 19a (gestrichen)|§ 20 Erkunden geeigneter Standorte|§ 21 Genehmigung für Deponien und Einwendungen in Planfeststellungsverfahren|§ 22 Veränderungssperre|§ 23 Enteignung nach Planfeststellung|§ 24 Abfalltechnische Überwachung und Abnahme|§ 25 Selbstüberwachung|§ 25a (gestrichen)|§ 27 Betriebsstörungen|§ 27a Stillegung von Deponien|§ 29 Erhebungen über Altlast-Verdachtsflächen|§ 30 Kataster und Dateien|§ 31 Gefährdungsabschätzun,Sanierung, Überwachung|§ 31a Duldungspflichten; Sachverständige|§ 32a Grundlagenermittlung|§ 33 Verlassene Anlagen|§ 35 Zuständige Behörden als Sonderordnungsbehörden; Eingriffsbefugnis|§ 36 Kosten der Überwachung|§ 39 Zentrale Stelle|§ 41 Beteiligung|§ 42a Sachverständige|§ 43 Verfahren bei Entschädigung|§ 45 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten| Anlage
Verwendung von Abfällen als Baustoff auf Deponien
Vom 14. Juli 2000, MBl.NW. S. 822
http://www.lanuv.nrw.de/abfall/deponierung/vtu45103.pdf
(10-Jan-2004)
Zulassung von Stellen für die Untersuchung von Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser nach § 25 Landesabfallgesetz vom 21. August 2000
(MBl.NW. Nr. 55 vom 21.09.2000, S. 983)
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)
Merkblatt Nr. 12: Merkblatt zur Anwendung der TA Siedlungsabfall bei Deponien
Essen 1998 e-mail: luanrw@t-online.de
Redaktion: Dr. Ulrike Nienhaus und Dipl.-Ing. Ilse Polednik
Das Merkblatt Nr. 12 gibt erläuternde und konkretisierende Hinweise für die Anwendung der TA Siedlungsabfall einschl. der zu berücksichtigenden Anhänge der TA Abfall.
Der Text der TASi ist fett gedruckt. Die erläuternden und konkretisierenden Hinweise sind kursiv gedruckt und am Rand gekennzeichnet.
Das Merkblatt Nr. 12 ist sicher auch heute noch eine gute Informationsquelle
(17-Jul-2001)
Michael Oberdörfer, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
ABANDA HAZARD-Check - Ein neues Modul der Abfallanalysendatenbank / Entwicklung einer webbasierten Abfallanalysendatenbank für die Bundesländer
In: Buch zur Fachtagung"High Noon ... höchste Zeit zu handeln - Nur noch 1 Monat bis zur Deponiestilllegung". Potsdam. Mai 2005. Veranstalter und Bezugsquelle: www.das-ib.de. ISBN 3-938775-01-7
Die vom Landesumweltamt NRW für die Öffentlichkeit offenen Datenbanken werden von Oberdörfer kurz und klar so erläutert, daß man Appetit auf die Nutzung bekommt. Wer also Abfälle zu entsorgen hat sollte unbedingt erst einmal die NRW Datenbanken nutzen.
Inhaltsverzeichnis des Buches
Manuskript pdf-Datei (500KB)
Dr. Oberdörfer rät:
Die Abfall-Informations-Daten-Drehscheibe AIDA des LUA NRW finden Sie unter http://www.nrw-luawebapps.de/aida/steuer.php
Auf dieser Seite auf AIDA klicken.Danach können Sie u.a. eine globale oder eine spezifische Recherche durchführen. Testen Sie beides . Ich verwende meist die spezifische Recherche.
Auf der Entsorger-Seite kann ein Anlagentyp ausgewählt werden.
Die Liste ist allerdings weder geordnet, noch sind alte Deponie-Klassen gelöscht worden.
Wenn Sie die jetzt gültigen Klassen suchen, müssen Sie in der Liste relativ weit nach unten scrollen. Es taucht irgendwann mal ein Block auf, der mit DK 0 beginnt. Hier sind Sie richtig!
Viel Spaß beim Testen. Vergessen Sie auch nicht die GIS-Recherche!
Mit freundlichen Grüßen,Michael Oberdörfer
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 71 "Grundsatzfragen, Planung, Informationssysteme in der Abfallwirtschaft"
Wallneyer Straße 6, 45133 Essen, Tel.: 0211 1590 2546, Fax: 0211 1590 2500
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (Hrsg.)
Bewertungshilfe für Deponien
Juni 2001
Herausgeber Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW e-mail: poststelle@munlv.de, Internet http://www.munlv.nrw.de
jetzt allgemein verfügbar (04-Jul-2001)
Aus dem Vorwort von Frau Ministerin Höhn:
...
Ich habe deshalb angeregt unter Beteiligung von kommunalen Spitzenverbänden und Umweltverwaltung ein Verfahren zur Bewertung der Sicherheit von Deponien ausarbeiten und erproben zu lassen. Ziel war es, den Entsorgungsträgern und zuständigen Behörden ein landeseinheitliches Instrument als Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen.
Mit dieser Schrift wird der methodische Teil der jetzt fertiggestellten Bewertungshilfe veröffentlicht. Die bei der Erprobung der Bewertungshilfe erzielten Ergebnisse sollen in einer weiteren Schrift allgemein zugänglich gemacht werden. Die Methodik bezieht die bei der Deponieüberwachung erhobenen Grunddaten ein und bewertet die Langzeitsicherheit einer Deponie nach deren potenziell emittierbarem stofflichen Inhalt, den vorhandenen Barrieren zur Unterbindung der Freisetzung von Inhaltsstoffen und den gegebenen oder denkbaren Einwirkungen auf Nutzungen und Naturfunktionen im Deponieumfeld.
Mit der Bewertungshilfe wurde ein Instrument geschaffen, das objektive und nachvollziehbare Kriterien für notwendige Entscheidungen bietet.
Fachliche Koordination:
Landesumweltamt NRW
Dr. Ulrike Nienhaus und Dipl.-Ing. Ilse Polednik
Inhaltliche Bearbeitung:
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann
Dr. Ingrid Obernosterer und Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann
Büro Prof. Dr. Harro Stolpe
Dipl.-Geogr. Hydr. L. Kolb und Prof. Dr. Harro Stolpe
Mitwirkung:
Prof. Dr.-Ing. Jessberger & Partner GmbH
Dipl.-Geogr. A. Roth und Dr.-Ing. R. Beine
(12-Jul-2001)
Landesumweltamt NRW,
Merkblatt Leitfaden für die Beurteilung des Emissionspotenzials von Altdeponien, LUA-Merkblatt Nr. 33
Herausgeber : Landesumweltamt NRW, Essen, 2001
Download als PDF-Datei, 553 KB möglich unter
http://www.lua.nrw.de > Veröffentlichungen > Merkblätter
Landesumweltamt NRW
Merkblatt 35
Vollzugshilfe - Bestimmung der Festigkeit von Abfällen
Essen: LUA 2001, 17 S.
Download als PDF-Datei, 3.528 KB möglich unter
http://www.lua.nrw.de > Veröffentlichungen > Merkblätter
Leitfaden Integration der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung in ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept herausgegeben 1998
Bezugsquelle: MURL NW