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OVG: Neue Deponieregeln müssen rechtzeitig umgesetzt werden - Eilantrag des Zweckverbandes Eiterköpfe endgültig abgelehnt
Lesen Sie die Pressemitteilung 50/2003 vom 07. November 2003
als pdf-Datei oder als htm-Datei
Lesen Sie den Beschluss als pdf-Datei
Anmerkung: Die Entscheidung kann bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts (Tel.: 0261/1307-141 oder –140 oder per E-Mail: entscheidungen@ovg.jm.rlp.de) angefordert werden.
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(07-Nov-2003)
kein Gesetz, aber eine interessante Entscheidung dess VG Koblenz
Verwaltungsgericht Koblenz
Pressemeldung vom 18.07.2003 12:46 Uhr
Pressemitteilung Nr. 20/2003
(Die Pressemitteilung findet man im Internet, wenn man sich über
www.justiz.rlp.de zum VG Koblenz durchgekämpft hat,
oder als pdf-Datei bei DeponieOnline
Deponie Eiterköpfe: Land Rheinland-Pfalz muss Verfüllung mit nur mechanisch vorbehandeltem Abfall vorläufig gestatten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Eilantrag des Deponiezweckverbands Eiterköpfe stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, die Endverfüllung der Deponie mit nur mechanisch vorbehandelten Abfällen vom 1. Juni 2005 bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorläufig zu gestatten. Das Verwaltungsgericht teilt nunmehr die wesentlichen Gründe seines Beschlusses mit.
....
Der Zweckverband hat nun den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel beantragt, vom Land Rheinland-Pfalz eine vorläufige Gestattung zu bekommen, auch vom 1. Juni 2005 an noch lediglich mechanisch vorbehandelte Abfälle auf der Deponie verfüllen zu dürfen. Die vorläufige Genehmigung soll so lange gelten, bis der EuGH in dem Vorabentscheidungsverfahren entschieden hat, zuzüglich der Zeit, die für die Genehmigung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Restabfallvorbehandlungsanlage benötigt wird. ......
Anmerkung: Die Entscheidung kann bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts (Tel.: 0261/1307-141 oder –140 oder per E-Mail: entscheidungen@ovg.jm.rlp.de) angefordert werden.
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(21-Jul-2003)
Bilger, K.-G.; Rößler, A.
Leitfaden für den Abschluss und die Nachsorge von Hausmülldeponien
Im Auftrag des Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz (Herausgeber). Mainz und Stuttgart im April 2002
Aus der Vorbemerkung:
Die technisch vollständige und betriebswirtschaftlich richtige Bearbeitung der Nachsorgephase sowie eine transparente, einheitlichere und möglichst einfache und vergleichbare Abwicklung und Darstellung im Voraus ist für das Verständnis und die Akzeptanz bei den Gremien und Bürgerinnen und Bürgern wichtig.
Um diese Ziele zu erreichen hat sich das Ministerium für ... entschlossen, diesen Leitfaden herauszugeben.
Der Leitfaden richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger, die im Bereich der Deponie die technische Seite abdecken und an diejenigen, die die Gebührenkalkulation erstellen.
(28-Jul-2002)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums fuer Umwelt und Forsten
Foerderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von
Altlasten (Foerdergrundsaetze - Abfall und Altlasten)
Vom 29. November 1996, MinBl. S. 498, geändert am 02.10.2001, MinBl. S. 432
http://www.umweltdigital.de/
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(25-Nov-2001)
Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz(LAbfWAG)
i.d.F. vom 2. April 1998 (GVBl. S. 97),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.11.1999 (GVBl. S. 407)
Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz, zuletzt durch Gesetz vom 06.02.2001 (GVBl. S. 29) geändert. Die Änderung betrifft nur § 32 Abs. 2 (Euroumstellung). Jetzt als HTML-Seite oder PDF-download verfügbar.
Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Förderungsgrundsätze - Abfall und Altlasten),
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 29. November 1996 (Min.Bl. S. 498)
Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (LfUG) ist obere Landesbehörde mit landesweiter Zuständigkeit und unterstützt und berät als "Fachbehörde" sowohl das Ministerium als auch die SGD.
Insbesondere erarbeitet das LfUG für einen landeseinheitlichen Vollzug notwendige Leitfäden und Handlungsempfehlungen (ALEX Merk- und Informationsblätter).
http://www.mufv.rlp.de/ > Bodenschutz > Altlastentechnologie > suchen nach ALEX Merk- und Informationsblätter >und dann werden Sie schon weiterfinden (es lohnt sich)
ALEX Merkblatt 13
Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden -> Grundwasser; Sickerwasserprognose (neu vom 17.10.2001)
ALEX Informationsblatt 22
Die EG-Verordnung Nr. 2017/2000 (FCKW-Verordnung) verbietet bis auf wenige Ausnahmen die Verwendung von FCKW. Das Verbot schließt auch die Verwendung von Frigen in der Analysenmethode H 18, der Analytik auf Mineralölkohlenwasserstoffe, ein, da dazu bereits Ersatzmethoden vorhanden sind.
Ab sofort ist in Rheinland-Pfalz in der MKW-Bestimmung für die Matrix Boden und für die Matrix Wasser - auch in bestehenden Aufträgen - die Methode H 18 nicht mehr anzuwenden. (neu vom 31.8.2001)